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Was es rechtliches zu beachten gibt.

Gewinnspiel auf Instagram. Bald geht’s wieder los. Der Muttertag rückt näher und viele machen wieder Gewinnspiele. Instagram Nutzer die Gewinnspiele durchführen, können schnelle neue Follower gewinnen. Nebenbei treibt man auch so seine Interaktionsrate in die Höhe. Also macht es doch grundsätzlich Sinn, ab und an Gewinnspiele durchzuführen.

Doch was gibt es zu beachten. ⚖️

Immer wieder hört man, dass Gewinnspiele nicht mehr mit den neuen Instagram Richtlinien vereinbar sind. Dem ist natürlich nicht so. Es gilt zwar ein Verbot von Gegenleistungen für Nutzerinteraktionen, das ist aber nicht auf Gewinnspiele anwendbar.

Grundsätzlich gilt zu beachten, dass alles genau in der Gewinnspielbeschreibung geregelt ist.

✅ Bezeichnung/Name des Veranstalters.
✅ Teilnahmeberechtigung.
✅ Beginn und Ende des Gewinnspiels.
✅ Genaue Beschreibung des Gewinns .
✅ Datum der Preisauslosung.
✅ Regeln, nach denen die Gewinner bestimmt werden.
✅ Art und Weise der Gewinnausschüttung.

Weiterhin ist eine Freistellungserklärung abzugeben. Diese kann in etwa lauten: "Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist allein …“

Zu guter Letzt solltet ihr unbedingt auch einen Datenschutzhinweis einbringen. Gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 4 DSGVO ist bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Gewinnspielen zwingend über bestimmte verarbeitungsbezogene Umstände zu informieren.

Offengelegt werden müssen:

✅ Der Name und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters, gegebenenfalls die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten.
✅ Die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sollen, sowie die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
✅ Die Dauer der Speicherung der Daten.

Habe ich was vergessen oder ich kann euch weiterhelfen? Schreibt ✉️ oder ruft ☎️ mich an.

Eure Social Media Agentur in Schleswig-Holstein. Husum - Kiel - Flensburg - Lübeck.

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